Absetzcontainer für Altholz unbelastet im Landkreis Rosenheim

325,00 € *

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  • CS-RO-A7130-AS07
Produktinformationen "Absetzcontainer für Altholz unbelastet im Landkreis Rosenheim"

 

Das gilt als Altholz AI - AIII

  • Vollholz // Spannplatten
  • Sperrholz // Holzkisten
  • Möbel aus reinem Holz // Bodenbeläge aus Holz
  • Paletten // Bilderrahmen
  • Türen aus dem Innenbereich

Das gilt nicht als Altholz AI - AIII

  • Fenster // Außentüren
  • Jägerzäune // Masten
  • Dachstühle // Glas
  • Imprägnierte Hölzer // Hölzer aus dem Außenbereich (z. B. Gartenmöbel)

Maßangaben zum Container

  • Volumen: 7 m³ (≅ 7.000 Liter)
  • Höhe:  1,6 m
  • Breite: 1,7 m
  • Länge: 3,5 m
  • Stellfläche: 6,65 m²
  • Füllhöhe: Maximal bis Oberkante

Informationen zum Stellen des Containers

Zur Anlieferung eines Absetzcontainers wird eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern sowie eine Durchfahrtshöhe von 4 Metern benötigt. Zum Abladen des Containers muss zu der Fahrzeuglänge von etwa 7 Metern zusätzlich die Containerlänge, sowie ein Spielraum zum Rangieren gegeben sein, man geht von Gesamt ca. 15 Metern aus. Für das Abstellen benötigt der Container immer eine befestigte Zufahrt.

Das Füllgewicht ist bis zu 9 Tonnen zulässig, die Ladung darf jedoch nicht über die Oberkante des Containers hinausragen.

 

Gestellung auf öffentlichem Grund

Zur Containergestellung bedarf es im Normalfall einer privaten Stellfläche. Sollte diese jedoch nicht vorhanden sein oder durch einen LKW nicht befahrbar, besteht trotzdem noch die Möglichkeit, den Container auf öffentlichen Grund stellen zu lassen.

Im Vorfeld muss dafür meistens einiges geklärt werden, setzen Sie sich mit der zuständigen Gemeinde/ Stadt in Verbindung da meist eine Genehmigung erforderlich ist. Bei näheren Fragen stehen auch wir Ihnen gerne zur Verfügung.