Abrollcontainer für Gemischte Baustellenabfälle im Landkreis Miesbach

1.945,00 € *

*inkl. Transportkosten, Entsorgung, Miete bis 8 Tage und MwSt.

Liefertermin im Bestellprozess auswählbar.

Größe:

  • CS-MB-A9310-AR30
Produktinformationen "Abrollcontainer für Gemischte Baustellenabfälle im Landkreis Miesbach"

 

Das gilt als gemischte Baustellenabfälle

  • Hölzer wie: Parkett, Holzlatten, ...
  • Stoffe wie: Flies, Teppiche, Abdeckungen, ...
  • Metalle wie: Werkzeug, Stangen, ...
  • Kunststoffe wie: Laminatböden, Verpackungen, verschmutze Folien, ...
  • Dämmstyropor (max. 10% des Gesamtvolumens!)

 

Das gilt nicht als Gemischte Baustellenabfälle

  • Sondermüll wie: Farben, Lacke, Öle, Säuren, ...
  • Aushub, Asphalt, Asbesthaltige Materialien
  • Bitumen (-Dachpappe), Isolier- und Dämmmaterial
  • Elektrogroßgeräte, Batterien, Carbonabfälle
  • Speisereste
  • Mehr als 1cbm Bauschutt (Fliesen, Ziegel, Keramik, Beton, Estrich)

Maßangaben zum Container

  • Volumen: 30 m³ (≅ 30.000 Liter)
  • Höhe:  2,2 m
  • Breite: 2,5 m
  • Länge: 5,5 m
  • Stellfläche: 15 m²
  • Füllhöhe: Maximal bis Oberkante

Informationen zum Stellen des Containers

Zur Anlieferung und Abholung eines Abrollcontainers wird eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern sowie eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4 Metern benötigt. Zum Abladen des Containers muss zu der Fahrzeuglänge von etwa 9 Metern zusätzlich die Containerlänge sowie ein Spielraum zum Rangieren gegeben sein, man geht von Gesamt ca. 20 Metern aus. Für die Zufahrt sowie für den Stellplatz wird eine befestigte Fläche benötigt, somit ist bspw. eine Rasenfläche nicht geeignet.

Das Füllgewicht beträgt maximal 13 Tonnen und darf nicht überschritten werden, daher ist bei einzelnen Abfallfraktionen nur eine beschränkte Containerauswahl möglich.

 

Gestellung auf öffentlichem Grund

Zur Containergestellung bedarf es im Normalfall einer privaten Stellfläche. Sollte diese jedoch nicht vorhanden sein oder durch einen LKW nicht befahrbar, besteht trotzdem noch die Möglichkeit, den Container auf öffentlichen Grund stellen zu lassen.

Im Vorfeld muss dafür meistens einiges geklärt werden, setzen Sie sich mit uns oder der zuständigen Gemeinde/ Stadt in Verbindung da meist eine Genehmigung erforderlich ist. Bei näheren Fragen stehen auch wir Ihnen gerne zur Verfügung.