*inkl. Transportkosten, Entsorgung, Miete bis 8 Tage und MwSt.
Liefertermin im Bestellprozess auswählbar.
- Artikel-Nr.: CS-TS-A3102-AS07
Das gilt als Bauschutt, gemischt Klasse II
- Klinker // Ziegel ohne Anhaftungen
- Dachpfannen (ohne Bewuchs)
- Beton (ohne Anstriche // ohne Anhaftungen)
- Keramik // Porzellan // Ton
- Zementestriche
- Naturstein // Glasbausteine
- Fliesen
- max. 15% mineralische Anhaftungen wie Putze // Kleber // Mörtel etc.
Das gilt nicht als Bauschutt, gemischt Klasse II
- Holz // Kunststoffe // Metalle // Faserplatten // Gipshaltige Baustoffe // Ytong // Gasbeton
- Dämm- und Bauschäume // Dachpappe // Papier // Kartonagen // Pappe // Baumüll // Dämmmaterial
- (Guss-) Asphalt // Dämm- und Gipsputze // Faserzementplatten
- Perlitgefüllte Ziegel // Schlackehaltige Stoffe // Fehlbodenschüttungen // Polymerbetone // Magnesit Estrich
- Schadstoffhaltige Anhaftungen // Nicht mineralische Anhaftungen
Bitte halten Sie den Bauschutt so rein wie möglich, Sie tragen somit aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz bei. Sollte eine Verunreinigung unumgänglich sein oder eine der oben genannten Abfälle anfallen, die nicht als Bauschutt entsorgbar sind, fragen Sie diese bitte gesondert bei uns an.
Bei abweichendem Containerinhalt als ursprünglich bestellt, behalten wir uns Preisanpassungen gem. unserem Bauschuttmerkblatt vor. Dieses finden Sie im Entsorgungsratgeber unter der jeweiligen Bauschuttkategorie.
Im Bauschutt dürfen keine gefährlichen Fasern (Asbest // KMF) enthalten sein! Bitte informieren Sie sich über Asbest unter httpps://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_9_asbest.pdf
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Bauschuttklassen erhalten Sie in unserem Bauschuttmerkblatt, diese steht im Entsorgungsratgeber unter der jeweiligen Bauschuttkategorie zum Download zur Verfügung
Maßangaben zum Container
- Volumen: 7 m³ (≅ 7.000 Liter)
- Höhe: 1,6 m
- Breite: 1,7 m
- Länge: 3,5 m
- Stellfläche: 6,65 m²
- Füllhöhe: Maximal bis Oberkante
Informationen zum Stellen des Containers
Zur Anlieferung eines Absetzcontainers wird eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern sowie eine Durchfahrtshöhe von 4 Metern benötigt. Zum Abladen des Containers muss zu der Fahrzeuglänge von etwa 7 Metern zusätzlich die Containerlänge, sowie ein Spielraum zum Rangieren gegeben sein, man geht von Gesamt ca. 15 Metern aus. Für das Abstellen benötigt der Container immer eine befestigte Zufahrt.
Das Füllgewicht ist bis zu 9 Tonnen zulässig, die Ladung darf jedoch nicht über die Oberkante des Containers hinausragen.
Gestellung auf öffentlichem Grund
Zur Containergestellung bedarf es im Normalfall einer privaten Stellfläche. Sollte diese jedoch nicht vorhanden sein oder durch einen LKW nicht befahrbar, besteht trotzdem noch die Möglichkeit, den Container auf öffentlichen Grund stellen zu lassen.
Im Vorfeld muss dafür meistens einiges geklärt werden, setzen Sie sich mit der zuständigen Gemeinde/ Stadt in Verbindung da meist eine Genehmigung erforderlich ist. Bei näheren Fragen stehen auch wir Ihnen gerne zur Verfügung.